Patientenverfügung

Man denkt nicht gerne daran, aber jeder hat es schon mitbekommen: Plötzlich gibt es eine Situation, in der jemand nicht mehr die Verantwortung für sich selbst übernehmen kann. Von einer Sekunde auf die andere kann man plötzlich nicht mehr für sich selbst entscheiden.

Man kann Vorsorge treffen, dass in einem solchen Fall dennoch die eigenen Vorstellungen beachtet werden, zum Beispiel hinsichtlich der ärztlichen Versorgung.

Die Patientenverfügung beinhaltet alle Informationen, die ärztliche Maßnahmen im Fall einer ernsten Krankheit oder eines schweren Unfalls betreffen.

Es wird genau festgelegt, was durchgeführt werden soll und was nicht. Die Patientenverfügung hilft Ihnen, Ihren letzten Willen zu äußern, wenn Sie geistig und körperlich dazu nicht mehr in der Lage sind. Bis zu diesem Moment können Sie die Verfügung jederzeit ganz oder in Teilen ändern.

Jeder Erwachsene sollte darüber hinaus festlegen, wer seinen Willen im Notfall vertritt. In der sogenannten Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht wird eine Person des Vertrauens bestimmt, die im Notfall für den Erkrankten entscheiden kann. Falls also die Willenserklärung nicht eindeutig ist oder der eingetretene Fall nicht aufgeführt ist, versucht diese Vertrauensperson, im Sinne des Betroffenen zu handeln.

 

Zur Patientenverfügung des BMJ

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